News zum Datenschutz
22.06.2018
Das BayLDA bietet einen Online-Test an, bei dem man sich spielerisch auf eine Reise durch Datenschutz-Europa begeben kann.
Der Test gibt Ihnen die Möglichkeit, einige der wichtigsten Fragen zu Ihrem Datenschutz zu behandeln. Das Ergebnis des Tests beinhaltet genaue Auflistung der erreichten Punkte zu jeder beantworteten Frage. Zudem erhält man ein individuell erstelltes Zertifikat, das die erreichten Punkte in die Kategorien
- Datenschutzgrundsätze,
- Betroffenenrechte,
- Pflichten des Verantwortlichen,
- Technischer Datenschutz und
- Internationaler Datentransfer
gliedert.
Auf dem DSGVO-Portal erhalten Sie sehr interessante Informationen wie z. B. einen Auszug von verhängten Bußgelder bis hin zu der Bußgeldhöhe und den Erläuterungen über das Vergehen.
- Der Bußgeld-Rechner der Ihnen anhand Ihrer Eingaben die vermeintliche Höhe des Bußgeld berechnet und die schwere der Tat einstuft.
- Der Sicherheitsvorfall informiert über Datenpannen, Cyber-Angriffe und Schwachstellen und über den Vorfall im Detail.
- Die Rechtstexte über die DSGVO mit Erwägungsgründen, den Bundesdatenschutz und der Länder.
- Dass das Telekommunikations- Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).
Als ein neues Instrument der Steuerkontrolle wird von der Finanzverwaltung ab dem 01.01.2018 die Möglichkeit einer sogenannten Kassen-Nachschau eingeführt.
Als ein neues Instrument der Steuerkontrolle wird von der Finanzverwaltung ab dem 01.01.2018 die Möglichkeit einer sogenannten Kassen-Nachschau eingeführt.
Bei einer Kassen-Nachschau kann die Finanzverwaltung zu den „üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten“, also auchan Sonn- und Feiertagen bzw. an Samstagen sowie in den Abend- und Nachtstunden, ohne vorherige Ankündigung, in Ihren Geschäftsräumen die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben überprüfen.
- Die Durchführung eines Kassensturzes (Auszählen des Kassenbestandes und Überprüfung des Soll- mit dem Istbestand, diese müssen identisch sein)
- Die Vorlage von Bedienungs- und Programmieranleitungen, Benutzerhandbuch, Programmierprotokollen
- Die Überprüfung des Vorhandenseins von Belegen (Erstellung von Eigenbelegen!) zu jeder Buchung der Barentnahmen, Bareinlagen oder des Geldtransits
- Die Vorlage einer Verfahrensdokumentation (Dokumentation der betrieblichen Prozesse, die der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen dienen
- Die Zurverfügungstellung der elektronischen Kassendaten über eine digitale Schnittstelle oder auf einem maschinell auswertbaren Datenträger
- Die Pflicht zur Erteilung zweckdienlicher Auskünfte
- Beim Einsatz einer offenen Ladenkasse (z.B. Geldkassette) die Vorlage der täglichen Kassenberichte
- Auch Testkäufe und Beobachtungen vor Ort sind zulässig, ohne dass sich der Amtsträger zu erkennen geben muss
- Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist ab dem Zeitpunkt, in dem der Amtsträger sich durch seinen Dienstausweis ausweist, nicht mehr möglich
Geprüft werden können alle Arten von Kassensystemen: computergestützte Kassensysteme, Registrierkassen und offene Ladenkassen (z.B. Geldkassetten), aber auch Taxameter und Waagen mit Kassenfunktion, etc.
Sofern durch die Kassen-Nachschau Anlass zur Beanstandung besteht, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung, also „nahtlos“, zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Bei einer Außenprüfung werden die vollumfänglich für einen Zeitraum von mehreren Jahren überprüft.
Eine nicht ordnungsgemäße Kassenführung eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit, Umsätze zuzuschätzen, die für Sie Auswirkungen auf die Einkommen-, Umsatz-, und Gewerbesteuer haben.
- Die Einleitung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens
- Der Widerrruf von Konzessionen
- Die Rückzahlung von Zuschüssen
Der IDO-Verband ist seit Jahren als Abmahnverband im Bereich des Wettbewerbsrechts wohlbekannt.
Fazit
Ab dem 25. Mai 2018 ersetzt die EU Datenschutz-Grundverordnung das Bundesdatenschutzgesetz.
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